- Innovationskooperation
- Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Unternehmen zur Realisierung eines oder mehrerer Innovationsprojekte als Alternative zur Eigen- oder Fremdentwicklung. I. können rechtlich unterschiedlich ausgestaltet werden. Je nach Ausgestaltungsart kann die I. umfassende marktbeeinflussende Rahmenvereinbarungen nach sich ziehen. (1) Zweckgebundene I. fußen auf vertraglicher Basis, (2) Joint Ventures sind rechtlich selbstständig und (3) informelle Kooperationen bestehen ohne explizite vertragliche Regelungen. Unterschieden werden außerdem die Partner innerhalb einer I. Unter horizontaler I. wird der Zusammenschluss zwischen zwei direkten Wettbewerbern verstanden. Die vertikale I. bezeichnet den Zusammenschluss von Kunden und Lieferanten, und die diagonale I. verbindet marktfremde Unternehmen, z.B. zur Verbesserung des gemeinsamen Umweltschutzes. Die Entscheidung für oder gegen eine I. wird aus der Innovationsstrategie abgeleitet.
Lexikon der Economics. 2013.